Compliance

Webinar: Meldungen aus dem Hinweisgebersystem prüfen – Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Hinweise nach dem HinSchG rechtssicher prüfen und dokumentieren

Seminar-Nr.: 10602306

Der Nutzen im Überblick

Sie haben als beauftragte Person nach § 15 Abs. 2 HinSchG bereits ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen eingerichtet und möchten nun rechtssicher in die Umsetzung gehen?
Häufig fehlt es an Erfahrung in der Bearbeitung von Hinweisen.

In unserem praxisnahen Webinar erfahren Sie, wie Sie mit Hinweisen umgehen und welche Vorgehensweise in welchem Fall angemessen ist.
Unsere Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen zunächst die einzelnen Bearbeitungsschritte und veranschaulichen diese anhand von Fallbeispielen.
Bringen Sie gern einen typischen, fiktiven Fall mit. Fälle aus dem Teilnehmerkreis können im Webinar im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten in allen Schritten bearbeitet werden. So lernen Sie direkt an konkreten Beispielen, Hinweise zu prüfen, Beweise richtig zu bewerten und eine gerichtsfeste Dokumentation zu erstellen.

Dabei führen Sie eine Plausibilitätsprüfung durch, befragen Hinweisgeber, Zeugen und Beschuldigte, holen Beweismittel oder Informationen ein, werten Informationen und Unterlagen aus und erstellen Entscheidungsvorlagen und Abschlussberichte.
Nach dem Online-Seminar zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wissen Sie, welche Bearbeitungsschritte wann angemessen sind, auf welche Formulierungen Sie bei der Berichtserstellung achten müssen und was in einem Abschlussbericht unbedingt enthalten sein sollte.
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit eingehenden Hinweisen und Routine in der Dokumentation. Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Ihrem Unternehmen erhalten Sie eine Gliederung für eine Entscheidungsvorlage und für den Abschlussbericht.

Der Nutzen im Überblick

Sie haben als beauftragte Person nach § 15 Abs. 2 HinSchG bereits ein Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen eingerichtet und möchten nun rechtssicher in die Umsetzung gehen?
Häufig fehlt es an Erfahrung in der Bearbeitung von Hinweisen.

In unserem praxisnahen Webinar erfahren Sie, wie Sie mit Hinweisen umgehen und welche Vorgehensweise in welchem Fall angemessen ist.
Unsere Referentinnen und Referenten erläutern Ihnen zunächst die einzelnen Bearbeitungsschritte und veranschaulichen diese anhand von Fallbeispielen.
Bringen Sie gern einen typischen, fiktiven Fall mit. Fälle aus dem Teilnehmerkreis können im Webinar im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten in allen Schritten bearbeitet werden. So lernen Sie direkt an konkreten Beispielen, Hinweise zu prüfen, Beweise richtig zu bewerten und eine gerichtsfeste Dokumentation zu erstellen.

Dabei führen Sie eine Plausibilitätsprüfung durch, befragen Hinweisgeber, Zeugen und Beschuldigte, holen Beweismittel oder Informationen ein, werten Informationen und Unterlagen aus und erstellen Entscheidungsvorlagen und Abschlussberichte.
Nach dem Online-Seminar zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wissen Sie, welche Bearbeitungsschritte wann angemessen sind, auf welche Formulierungen Sie bei der Berichtserstellung achten müssen und was in einem Abschlussbericht unbedingt enthalten sein sollte.
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit eingehenden Hinweisen und Routine in der Dokumentation. Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Ihrem Unternehmen erhalten Sie eine Gliederung für eine Entscheidungsvorlage und für den Abschlussbericht.

Seminarinhalt

Ein Hinweis geht ein: Was ist zu beachten?

Aufgaben der Meldestelle

Einen effizienten Workflow definieren – wer tut was?

Plausibilitätsprüfung

Welche Informationen bzw. Unterlagen sind als Beweise im Sinne der StPO geeignet?

Beweiskraft von Zeugenaussagen

Befragung von Hinweisgebern, Zeugen und Beschuldigten

Dos und Don‘ts bei der Anforderung von Informationen oder Unterlagen von Kolleginnen und Kollegen

Praktische Prüfung der Beispielfälle

Beschaffen von Informationen und Beweisen

Grenzen der Fallprüfung

Welche Inhalte sollte eine Entscheidungsvorlage haben?

Was gehört in den Abschlussbericht?

Beauftragte für die Bearbeitung von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig.

Zur Teilnahme an unseren digitalen Angeboten benötigen Sie:

  • eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
  • einen aktuellen Webbrowser (Google Chrome, Firefox, Edge). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme über den Internet Explorer nicht möglich ist und dass wir bei der Nutzung des Safari-Browsers eine einwandfreie Funktion nicht garantieren können.
  • ein (eigenes) audiofähiges Endgerät (PC oder Laptop) mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Webcam. Bei der Nutzung von Tablets empfehlen wir Android-Geräte.
Bitte finden Sie sich einige Minuten vor Beginn des Webinars im virtuellen Schulungsraum ein, damit wir testen können, ob alles funktioniert.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

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Besuchen Sie unser Seminar Ihr Hinweisgebersystem – so gelingt die Umsetzung! - Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG".

Seminar-Nr.: 10602306

Webinar: Meldungen aus dem Hinweisgebersystem prüfen – Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

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