Diese Schulung richtet sich insofern an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des betrieblichen Werkschutzes, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wach- und Sicherheitsunternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Dienstleistungsunternehmen im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport. Die Schulung schließt mit einer Prüfung vor der ordentlichen Prüfungskommission ab. Das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung wird durch ein Zeugnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c Allgemeine Waffengesetz-Verordnung bestätigt.