Compliance
Risikomanagement nach § 4 Abs. 3 LkSG
Seminar-Nr.: 10603501
In unserer Schulung Menschenrechtsbeauftragter (TÜV) bereiten Sie unsere Expertinnen und Experten auf Ihre Rolle des Human Rights Officer in Ihrem Unternehmen vor.
Unternehmen sind nach § 4 Abs. 1-3 LkSG verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagement einzurichten und Maßnahmen zu verankern, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, zu minimieren und Verletzungen zu verhindern.
Sie müssen festlegen, wer im Unternehmen für die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagements zuständig ist. Für diese Aufgabe schlägt der Gesetzgeber die Position der oder des Menschenrechtsbeauftragten vor.
Im Seminar bereiten wir angehende Menschenrechtsbeauftragte darauf vor, ihre Rolle und die damit verbundenen Aufgaben den Anforderungen entsprechend auszufüllen. Sie lernen, an Risikoanalysen mitzuwirken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln und regelmäßig über die Maßnahmen Ihres Unternehmens zu berichten.
Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten haben Unternehmen gemäß § 8 Abs. 1 LkSG für ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren zu sorgen. Dieses ermöglicht Personen, auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Als Human Rights Officer erlangen Sie durch diese Hinweise Kenntnis über tatsächliche oder potenzielle Verletzungen, die Sie bei Ihrer Risikoanalyse und Maßnahmenfindung unterstützen.
Unsere praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten bereiten auf die rechtskonforme Erfüllung Ihrer Aufgaben als Menschenrechtsbeauftragte bzw. -beauftragter bestmöglich vor. Dabei gehen sie gemeinsam mit Ihnen ausführlich auf die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten und auf Ihren Wirkungsbereich innerhalb der Sorgfaltspflichten des LkSG mit Fokus auf die praktische Umsetzung im Unternehmen ein.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte aus unserer KI-Soft-Skill-Bibliothek – Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
In unserer Schulung Menschenrechtsbeauftragter (TÜV) bereiten Sie unsere Expertinnen und Experten auf Ihre Rolle des Human Rights Officer in Ihrem Unternehmen vor.
Unternehmen sind nach § 4 Abs. 1-3 LkSG verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagement einzurichten und Maßnahmen zu verankern, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, zu minimieren und Verletzungen zu verhindern.
Sie müssen festlegen, wer im Unternehmen für die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagements zuständig ist. Für diese Aufgabe schlägt der Gesetzgeber die Position der oder des Menschenrechtsbeauftragten vor.
Im Seminar bereiten wir angehende Menschenrechtsbeauftragte darauf vor, ihre Rolle und die damit verbundenen Aufgaben den Anforderungen entsprechend auszufüllen. Sie lernen, an Risikoanalysen mitzuwirken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu entwickeln und regelmäßig über die Maßnahmen Ihres Unternehmens zu berichten.
Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten haben Unternehmen gemäß § 8 Abs. 1 LkSG für ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren zu sorgen. Dieses ermöglicht Personen, auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Als Human Rights Officer erlangen Sie durch diese Hinweise Kenntnis über tatsächliche oder potenzielle Verletzungen, die Sie bei Ihrer Risikoanalyse und Maßnahmenfindung unterstützen.
Unsere praxiserfahrenen Referentinnen und Referenten bereiten auf die rechtskonforme Erfüllung Ihrer Aufgaben als Menschenrechtsbeauftragte bzw. -beauftragter bestmöglich vor. Dabei gehen sie gemeinsam mit Ihnen ausführlich auf die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten und auf Ihren Wirkungsbereich innerhalb der Sorgfaltspflichten des LkSG mit Fokus auf die praktische Umsetzung im Unternehmen ein.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf das KI-Feedbacktraining für Fach- und Führungskräfte aus unserer KI-Soft-Skill-Bibliothek – Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.
Menschenrechtsbeauftragter, § 4 Abs. 3 LkSG
Risikomanagement und Risikoanalyse
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Als Abschluss der Schulung ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden und die Prüfungsordnung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.
Seminar-Nr.: 10603501
Schulung: Menschenrechtsbeauftragter (TÜV)
ab 2.272,90 € inkl. USt
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