Veranstaltungssicherheit

Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) - Fortbildung

nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht

Seminar-Nr.: 30551206

Der Nutzen im Überblick

In unserer Fortbildung für sachkundige Aufsichtspersonen für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) frischen Sie alle relevanten Kenntnisse auf, um Ihre Pflichten erfüllen zu können. Die rechtliche Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und § 15 der DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1).

Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das verantwortliche Personal in Versammlungsstätten kontinuierlich gestiegen. Die sichere Durchführung jeder Veranstaltung – ob Messen, Konzerte, Sportereignisse, Schultheater oder andere kulturelle Ereignisse – steht dabei immer im Vordergrund. Als sachkundige Aufsichtsperson sind Sie mehr denn je gefragt, Verantwortung zu übernehmen. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO,) 2012 – 2017) sowie § 15 der DGUV Vorschrift 17 (vormals BGV C1 und GUV C1) bilden hier die rechtliche Grundlage..

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in dieser Unterweisung praxisnah aktuelle rechtliche Entwicklungen, Neuerungen in der Rechtsprechung sowie Änderungen in den Landesverordnungen. Sie erhalten Einblicke in die Delegation von Verantwortung, lernen relevante Vorschriften zu Bau und Betrieb kennen und diskutieren reale Best- und Worst-Case-Beispiele.

Diese Fortbildung erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wiederholungsunterweisung und gibt Ihnen die notwendige Handlungssicherheit, um Ihre Aufsichtspflichten kompetent und rechtskonform wahrzunehmen.



Der Nutzen im Überblick

In unserer Fortbildung für sachkundige Aufsichtspersonen für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) frischen Sie alle relevanten Kenntnisse auf, um Ihre Pflichten erfüllen zu können. Die rechtliche Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und § 15 der DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1).

Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das verantwortliche Personal in Versammlungsstätten kontinuierlich gestiegen. Die sichere Durchführung jeder Veranstaltung – ob Messen, Konzerte, Sportereignisse, Schultheater oder andere kulturelle Ereignisse – steht dabei immer im Vordergrund. Als sachkundige Aufsichtsperson sind Sie mehr denn je gefragt, Verantwortung zu übernehmen. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO,) 2012 – 2017) sowie § 15 der DGUV Vorschrift 17 (vormals BGV C1 und GUV C1) bilden hier die rechtliche Grundlage..

Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in dieser Unterweisung praxisnah aktuelle rechtliche Entwicklungen, Neuerungen in der Rechtsprechung sowie Änderungen in den Landesverordnungen. Sie erhalten Einblicke in die Delegation von Verantwortung, lernen relevante Vorschriften zu Bau und Betrieb kennen und diskutieren reale Best- und Worst-Case-Beispiele.

Diese Fortbildung erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wiederholungsunterweisung und gibt Ihnen die notwendige Handlungssicherheit, um Ihre Aufsichtspflichten kompetent und rechtskonform wahrzunehmen.



Seminarinhalt

Aktuelle Gesetzeslage der MVStättVO und der Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung)

Einsatz und Verantwortung der sachkundigen Aufsichtsperson

Einsatz und Verantwortung der Veranstaltungsleitung

Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik

Sonderthema

Erfahrungsaustausch

Personen mit aufsichtführenden Aufgaben während einer Veranstaltung (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik nach MVStättVO § 40 (5), Leitung und Aufsicht nach DGUV-V 17)
Diese Seminar richtet sich ausschließlich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits die Grundschulung zur sachkundigen Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) absolviert haben.

Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools im Rahmen unserer Webinare ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig.

Zur Teilnahme an unseren digitalen Angeboten benötigen Sie:

  • eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
  • einen aktuellen Webbrowser (Google Chrome, Firefox, Edge). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme über den Internet Explorer nicht möglich ist und dass wir bei der Nutzung des Safari-Browsers eine einwandfreie Funktion nicht garantieren können.
  • ein audiofähiges Endgerät (PC oder Laptop) mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Webcam. Bei der Nutzung von Tablets empfehlen wir Android-Geräte.
  • Sollte es in Ihrem Kurs eine Erfolgskontrolle geben, benötigt jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin ein eigenes Endgerät.

Bitte finden Sie sich einige Minuten vor Beginn des Kurses online ein, damit wir testen können, ob alles funktioniert.

Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Falls Sie noch keine Grundqualifikation besitzen, finden Sie hier die passende Weiterbildung zur sachkundigen Aufsichtsperson für Versammlungsstätten.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining – Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Seminar-Nr.: 30551206

Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) - Fortbildung

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