UAS-Betreiber und Drohnendienstleister
- Unternehmen, die Drohnenflüge mit erhöhtem Risiko durchführen (z. B. in der Nähe von Menschenansammlungen, über kritischer Infrastruktur oder bei Nacht).
- Dienstleister, die Luftbildaufnahmen, Vermessungen oder technische Inspektionen mit Drohnen anbieten und dafür außerhalb der offenen Kategorie operieren müssen.
• Behörden und öffentliche Stellen
- Genehmigungsbehörden (z. B. Landesluftfahrtbehörden), die Anträge nach der Speziellen Kategorie prüfen.
- Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die Drohnen für Aufgaben wie Katastrophenschutz, Verkehrsüberwachung, Umweltkontrollen oder Bauinspektionen einsetzen.
- Sicherheits- und Ordnungsbehörden, die Drohneneinsätze im Rahmen von Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsdiensten planen oder genehmigen.
• Sicherheits- und Veranstaltungsplaner
- Fachplaner und Sicherheitsverantwortliche, die Drohnen in Sicherheitskonzepte integrieren oder deren Einsatz genehmigen bzw. berücksichtigen müssen (z. B. beiGroßveranstaltungen, Demonstrationen, kritischer Infrastruktur).
• Betreiber kritischer Infrastruktur
- Energieversorger, Bahngesellschaften, Flughafenbetreiber oder Bauunternehmen, die Drohneneinsätze in sicherheitssensiblen Bereichen durchführen (z. B. Inspektionen, Überwachungsflüge).
• Jurist:innen, Compliance- und Risikomanager:innen
- Personen, die mit der rechtssicheren Planung, Dokumentation und Verantwortung für UAS-Einsätze betraut sind – insbesondere bei Konzernen oder öffentlichen Institutionen.
• Technische Planer und Ingenieur:innen
- Fachkräfte, die Drohnenmissionen technisch vorbereiten (z. B. Risikobewertung nach SORA, Erstellung von Betriebshandbüchern oder Sicherheitsnachweisen).