Immissionsschutz

Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Fortbildung

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV

Seminar-Nr.: 40251401

Der Nutzen im Überblick

Aktualisieren Sie rechtzeitig Ihre Kenntnisse zum Bundes-Immissonsschutzgesetz (BImSchG): In unserer anerkannten Fortbildung im Bereich Immissionsschutz erhalten Sie einen Überblick über Veränderungen und Neuerungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG.

Unsere hochkarätigen Referenten informieren Sie über Novellierungen und welche nationalen Vorschriften zu beachten sind. Der Austausch mit anderen Seminarteilnehmenden und innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihren beruflichen Alltag.

Immissionsschutzbeauftragte beraten den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können. Unser Seminar zur Fortbildung im Immissionsschutz ist behördlich anerkannt. Es bezieht sich auf genehmigungsbedürftige Anlagen.

Der Nutzen im Überblick

Aktualisieren Sie rechtzeitig Ihre Kenntnisse zum Bundes-Immissonsschutzgesetz (BImSchG): In unserer anerkannten Fortbildung im Bereich Immissionsschutz erhalten Sie einen Überblick über Veränderungen und Neuerungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG.

Unsere hochkarätigen Referenten informieren Sie über Novellierungen und welche nationalen Vorschriften zu beachten sind. Der Austausch mit anderen Seminarteilnehmenden und innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihren beruflichen Alltag.

Immissionsschutzbeauftragte beraten den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können. Unser Seminar zur Fortbildung im Immissionsschutz ist behördlich anerkannt. Es bezieht sich auf genehmigungsbedürftige Anlagen.

Seminarinhalt

Grundlagen, immissionsschutzrechtliche Anforderungen

  • BImSchV
  • 9. BImSchV
  • TA Luft

UVP als Bestandteil im Genehmigungsverfahren

  • Scoping-Termin
  • FFH-Verträglichkeit

Anforderungen an den Lärmschutz

  • TA Lärm

Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen

  • Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Der Betreiber der Anlage steht für die fristgemäße Fortbildung in der Verantwortung.

Seminar-Nr.: 40251401

Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Fortbildung

ab 725,90 € inkl. USt

ab 610,00 € zzgl. USt

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27.02.2026

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