Voraussetzung für die Erlangung der Fachkunde ist ein Hochschulstudium (Ingenieurwesen, Physik, Chemie). In Einzelfällen wird eine technische Fachschulausbildung, die Qualifikation als Meister oder eine gleichwertige Ausbildung anerkannt. Weiterhin sind anlagenspezifische Fachpraxis-Kenntnisse notwendig, die der Teilnehmer während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit (vierjährig bei technischer Fachschul- oder Meisterausbildung) erworben hat. Neben den Fachkenntnissen werden vom Gesetzgeber auch Anforderungen an die Zuverlässigkeit (s. § 10 5. BImSchV) des Immissionsschutzbeauftragten gestellt. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.
Sofern die Teilnahme ausschließlich zum Wissenserwerb dient, sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.