Fördertechnik
nach DGUV Grundsatz 309-003
Seminar-Nr.: 60101901
In diesem Kransachkundiger Lehrgang erhalten Sie die Sachkunde, um als befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen bestellt werden zu können. Die Inhalte des Seminars richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7): Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen in der Veranstaltung die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Brücken- und Portalkrane wiederkehrend zu prüfen und im Anschluss zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Kranen vor. Nach § 26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Kranen geprüft werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Kransachkundiger Lehrgang genügend Möglichkeiten.
In diesem Kransachkundiger Lehrgang erhalten Sie die Sachkunde, um als befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen bestellt werden zu können. Die Inhalte des Seminars richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7): Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen in der Veranstaltung die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Brücken- und Portalkrane wiederkehrend zu prüfen und im Anschluss zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Kranen vor. Nach § 26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Kranen geprüft werden.
Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern es Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Für Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Kransachkundiger Lehrgang genügend Möglichkeiten.
Rechtliche Grundlagen
Anforderungen an Brücken- und Portalkrane
Durchführung von Prüfungen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person „ Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.
Seminar-Nr.: 60101901
Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen
916,30 € inkl. USt
770,00 € zzgl. USt
2 Tage
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