Veranstaltungssicherheit
nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht
Seminar-Nr.: 30551306
Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten steht an erster Stelle – und damit auch in Ihrer Verantwortung als Veranstaltungsleitung. In dieser gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildung frischen Sie Ihre Qualifikation als Veranstaltungsleitung gemäß § 38 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sowie der jeweiligen Landesverordnungen auf und bleiben rechtssicher.
Die Fortbildung behandelt umfassend die neuesten Regelungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) der entsprechenden Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) sowie der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17). Die aktuellen Fassungen dieser Vorschriften betonen die Eigenverantwortung von Betreiberinnen und Betreibern sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern – mit klaren Anforderungen an Ihre Fachkenntnis. In unserer Unterweisung erfahren Sie, welche gesetzlichen Pflichten Sie erfüllen müssen, welche Qualifikationen erforderlich sind und wie Sie die Sicherheit in der Praxis gewährleisten.
Im Seminar werden außerdem häufige Problemstellungen, Neuerungen in der Rechtsprechung sowie Best- und Worst-Case-Beispiele behandelt. Durch den Austausch mit sachkundigen Aufsichtspersonen und anderen Veranstaltungsleitungen gewinnen Sie praxisnahe Impulse und vertiefen Ihr Verständnis für technische Abläufe, Organisation und Verantwortung. So bleiben Sie rechtssicher, handlungssicher und auf dem neuesten Stand.
Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten steht an erster Stelle – und damit auch in Ihrer Verantwortung als Veranstaltungsleitung. In dieser gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildung frischen Sie Ihre Qualifikation als Veranstaltungsleitung gemäß § 38 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sowie der jeweiligen Landesverordnungen auf und bleiben rechtssicher.
Die Fortbildung behandelt umfassend die neuesten Regelungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) der entsprechenden Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Länder (z. B. SBauVO NRW) sowie der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V17). Die aktuellen Fassungen dieser Vorschriften betonen die Eigenverantwortung von Betreiberinnen und Betreibern sowie Veranstalterinnen und Veranstaltern – mit klaren Anforderungen an Ihre Fachkenntnis. In unserer Unterweisung erfahren Sie, welche gesetzlichen Pflichten Sie erfüllen müssen, welche Qualifikationen erforderlich sind und wie Sie die Sicherheit in der Praxis gewährleisten.
Im Seminar werden außerdem häufige Problemstellungen, Neuerungen in der Rechtsprechung sowie Best- und Worst-Case-Beispiele behandelt. Durch den Austausch mit sachkundigen Aufsichtspersonen und anderen Veranstaltungsleitungen gewinnen Sie praxisnahe Impulse und vertiefen Ihr Verständnis für technische Abläufe, Organisation und Verantwortung. So bleiben Sie rechtssicher, handlungssicher und auf dem neuesten Stand.
Aktuelle Gesetzeslage der MVStättVO und der Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung)
Einsatz und Verantwortung der sachkundigen Aufsichtsperson
Einsatz und Verantwortung der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Sonderthema
Erfahrungsaustausch
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Sollten Sie noch nicht über die erforderliche Qualifikation als Veranstaltungsleitung verfügen, empfehlen wir Ihnen unser Grundlagenseminar zur Veranstaltungsleitung
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Seminar-Nr.: 30551306
Veranstaltungsleitung - Fortbildung
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