Informationsmanagement
Cybersicherheit rund um vernetzte Produkte – die Anforderungen des CRA umsetzen
Seminar-Nr.: 10201561
Am 10. Dezember 2024 ist die europäische Rechtsverordnung „Cyber Resilience Act (CRA)“ in Kraft getreten, deren wesentliche Anforderungen ab Ende 2026 bzw. ab Ende 2027 umzusetzen sind. Einerseits scheint noch viel Zeit zu sein. Andererseits müssen bereits in Planungs- und Entwicklungsphasen Cybersicherheitsrisiken Beachtung finden.
Der CRA bringt weitreichende Verpflichtungen für Unternehmen mit sich, die vernetzte Produkte, also Produkte mit digitalen Elementen, in der EU herstellen, importieren oder vertreiben.
- Um welche Pflichten geht es beim CRA?
- Sind unsere Produkte betroffen?
- Welche Maßnahmen sind in unserem Unternehmen zum Thema Haftung notwendig?
In diesem Seminar zum EU Cyber Resilience Act möchten wir Ihnen diese und weitere Fragen beantworten. Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie sich optimal auf die Umsetzung der neuen Vorschriften vorbereiten können. Ein zentraler Aspekt dabei ist, die eigene Rolle einordnen zu können, aus der die maßgeblichen Zertifizierungs-, Dokumentations- und Meldepflichten abzuleiten sind.
Zudem erfahren Sie, wie Sie beurteilen können, ob die von Ihnen hergestellten, beschafften oder verwendeten Produkte einer Konformitätsbewertung unterliegen und welche Konsequenzen sich daraus für Ihr Unternehmen ergeben. Ein weiterer Fokus liegt auf den Auswirkungen des CRA auf die vertragliche Haftung, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Unser Cyber Resilience Act Seminar richtet sich an Hersteller, Händler, Importeure sowie Fach- und Führungskräfte, die im Bereich IT-Sicherheit, Recht oder Produktmanagement tätig sind.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig auf die Anforderungen des CRA vorzubereiten, Ihre Prozesse zukunftssicher zu gestalten und Cybersicherheit in Ihrem Unternehmen aufzubauen.
Am 10. Dezember 2024 ist die europäische Rechtsverordnung „Cyber Resilience Act (CRA)“ in Kraft getreten, deren wesentliche Anforderungen ab Ende 2026 bzw. ab Ende 2027 umzusetzen sind. Einerseits scheint noch viel Zeit zu sein. Andererseits müssen bereits in Planungs- und Entwicklungsphasen Cybersicherheitsrisiken Beachtung finden.
Der CRA bringt weitreichende Verpflichtungen für Unternehmen mit sich, die vernetzte Produkte, also Produkte mit digitalen Elementen, in der EU herstellen, importieren oder vertreiben.
- Um welche Pflichten geht es beim CRA?
- Sind unsere Produkte betroffen?
- Welche Maßnahmen sind in unserem Unternehmen zum Thema Haftung notwendig?
In diesem Seminar zum EU Cyber Resilience Act möchten wir Ihnen diese und weitere Fragen beantworten. Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie sich optimal auf die Umsetzung der neuen Vorschriften vorbereiten können. Ein zentraler Aspekt dabei ist, die eigene Rolle einordnen zu können, aus der die maßgeblichen Zertifizierungs-, Dokumentations- und Meldepflichten abzuleiten sind.
Zudem erfahren Sie, wie Sie beurteilen können, ob die von Ihnen hergestellten, beschafften oder verwendeten Produkte einer Konformitätsbewertung unterliegen und welche Konsequenzen sich daraus für Ihr Unternehmen ergeben. Ein weiterer Fokus liegt auf den Auswirkungen des CRA auf die vertragliche Haftung, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Unser Cyber Resilience Act Seminar richtet sich an Hersteller, Händler, Importeure sowie Fach- und Führungskräfte, die im Bereich IT-Sicherheit, Recht oder Produktmanagement tätig sind.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig auf die Anforderungen des CRA vorzubereiten, Ihre Prozesse zukunftssicher zu gestalten und Cybersicherheit in Ihrem Unternehmen aufzubauen.
Europäische Cybersecurity Strategie
Technische Umsetzung der Anforderungen in der Praxis
Vertragsgestaltung und Haftung
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Seminar-Nr.: 10201561
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