Sie erhalten mit Abschluß der bestandenen Prüfung eine VDI Urkunde (Qualifizierungsnachweis) und erwerben damit die Qualifikation "hygienisch fachkundige Person" gemäß 42. BImSchV, siehe § 3 Absatz 4.
Unsere Teilnehmer erhalten zusätzlich zu den Schulungsunterlagen folgende Richtlinien: Richtlinie VDI 2047 Blatt 2, VDI 2047 Blatt 3, VDI-MT 2047 Blatt 4 und VDI 4250 Blatt 2.
Die Gültigkeit der Bescheinigung ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden. Wir empfehlen alle drei Jahre, spätestens aber bei Erscheinen einer neuen Ausgabe der VDI 2047 Blatt 2, erneut eine Schulung zu besuchen.