A) Module G1 (30153801) + G2 (30153901) + G3 (30154001)
B) Module G2 (30153901) + G3 (30154001) + (30151101) Brandschutzbeauftragter TÜV
Zugang zur Prüfung der berufsbegleitenden Fortbildung zum „Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz – TÜV®“ hat, wer
• ein technisch-wissenschaftliches Ingenieurstudium, z. B. in den Bereichen Architektur, Bauwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Haus- und Sicherheitstechnik, Gebäudemanagement, absolviert hat oder
• wer über einen gleichwertigen technischen oder naturwissenschaftlichen Bildungsgang verfügt oder
• die Eignung mindestens für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst besitzt, oder
• einer anderen für das Fachgebiet geeigneten Fachrichtung, entsprechend Richtlinie 89/48/EWG über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, angehört.
Darüber hinaus können Personen mit entsprechender Eignung, die vorgenannte Anforderungen nicht erfüllen, auch ohne Hochschulstudium zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie eine
• qualifizierte berufliche Ausbildung (z. B. Meister, Techniker im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe) oder
• zusätzliche anerkannte, facheinschlägige Weiterbildungen für vorbeugenden Brandschutz
(z. B. Brandschutzfachkraft, Fachbauleiter Brandschutz oder Fachplaner für Brandmelde- oder automatische Löschanlagen) absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben und
• eine mindestens fünfjährige brandschutzbezogene Tätigkeit durchgeführt haben, davon mindestens drei Jahre in der brandschutztechnischen Planung von Gebäuden oder brandschutzrelevanten Anlagen oder einer vergleichbaren Tätigkeit, die von der Zulassungskommission entsprechend bewertet und den Anforderungen zugeordnet werden kann.
Eine Zulassung von Teilnehmenden mit abweichenden Voraussetzungen ist durch die Zulassungskommission auf Anfrage möglich.