Brandschutz

Seminar: Brandabschottung – Pflichten und Dokumentation

Sachkundevermittlung nach § 2 (7) BetrSichV und TRBS 1203

Seminar-Nr.: 30154501

Der Nutzen im Überblick

In unserer Veranstaltung erhalten Sie die notwendige Sachkunde zur Prüfung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen nach Paragraph 2 (7) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203. Sie erlangen die theoretischen Grundlagen und praktischen Fähigkeiten, um die ordnungsgemäße Prüfung und sichere Schließung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen zu gewährleisten und die Anforderungen an eine „Befähigte Person“ gemäß TRBS 1203 erfüllen zu können.

Öffnungen in Brandwänden sind grundsätzlich unzulässig. Da es jedoch aus betrieblichen Gründen notwendig sein kann, Leitungen, Kabel, oder ähnliches durch Brandwände zu führen, müssen die Öffnungen feuerbeständig geschützt sein. Nach Musteranlagenleitungsrichtlinie dürfen Leitungen ab einem gewissen Durchmesser nur mit Abschottungen durch raumabschließende Wände geführt werden. Die Abschottungen müssen hierbei die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie die raumabschließenden Bauteile aufweisen. Gerade in Bestandsbauten ergeben sich jedoch immer wieder Probleme, die richtigen und zugelassenen Abschottungssysteme zu verwenden.

Da eine nicht-funktionierende Abschottung im Brandfall Rauch und Feuer in andere Brandabschnitte übertragen und dadurch erhebliche Sach- und Personenschäden begünstigen kann, ist die Ausführung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen sachkundig zu prüfen.

Der Nutzen im Überblick

In unserer Veranstaltung erhalten Sie die notwendige Sachkunde zur Prüfung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen nach Paragraph 2 (7) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203. Sie erlangen die theoretischen Grundlagen und praktischen Fähigkeiten, um die ordnungsgemäße Prüfung und sichere Schließung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen zu gewährleisten und die Anforderungen an eine „Befähigte Person“ gemäß TRBS 1203 erfüllen zu können.

Öffnungen in Brandwänden sind grundsätzlich unzulässig. Da es jedoch aus betrieblichen Gründen notwendig sein kann, Leitungen, Kabel, oder ähnliches durch Brandwände zu führen, müssen die Öffnungen feuerbeständig geschützt sein. Nach Musteranlagenleitungsrichtlinie dürfen Leitungen ab einem gewissen Durchmesser nur mit Abschottungen durch raumabschließende Wände geführt werden. Die Abschottungen müssen hierbei die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie die raumabschließenden Bauteile aufweisen. Gerade in Bestandsbauten ergeben sich jedoch immer wieder Probleme, die richtigen und zugelassenen Abschottungssysteme zu verwenden.

Da eine nicht-funktionierende Abschottung im Brandfall Rauch und Feuer in andere Brandabschnitte übertragen und dadurch erhebliche Sach- und Personenschäden begünstigen kann, ist die Ausführung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen sachkundig zu prüfen.

Seminarinhalt

Seminar-Nr.: 30154501

Seminar: Brandabschottung – Pflichten und Dokumentation

ab 642,60 € inkl. USt

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