Datenschutz
gemäß DSGVO und BDSG-neu
Seminar-Nr.: 10151101
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.
Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu muss auch weiterhin die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erfolgen, wenn in einem Unternehmen mindestens zwanzig Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen in unserem Datenschutzbeauftragter-Seminar die Theorie anhand vieler Beispiele aus der Praxis. Am Ende des vierten Tages der Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, an einer Prüfung mit dem Zertifikatsabschluss Datenschutzbeauftragter (TÜV®) teilzunehmen. Dieses Zertifikat dokumentiert die Fachkunde über die Grundlagen der Anwendung der aktuellen Rechtsvorschriften, der neuesten Kenntnisse im Bereich Datenschutzorganisation sowie der IT-Sicherheit. Das erforderliche Fachwissen des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Umfang und Sensibilität der zu verarbeitenden Daten. Wir empfehlen Ihnen daher, nach dieser Grundausbildung zum Datenschutzbeauftragten weitere vertiefende Seminare zu absolvieren, die sich an den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Nutzen Sie hierzu unser vielseitiges Kurs-Programm im Bereich Datenschutz-Ausbildung und erweitern Sie somit Ihre Fachkunde mit unseren Schulungen zum Thema Datenschutz.
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E-Learnings und VR-Modul zum DSB als Bildschirm-Version kostenfrei und mehrfach wiederholbar:
- E-Learning Datenschutz – rechtliche Grundlagen Teil 1 (ca. 25 Min.)
- E-Learning Datenschutz – rechtliche Grundlagen Teil 2 (ca. 35 Min.)
- E-Learning Der Datenschutzbeauftragte (ca. 35 Min.)
- E-Learning Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO (ca. 10 Min.)
- VR-Modul: interaktives, digitales Praxistraining zum DSB (ca. 20 Min.)
Den Zugang erhalten Sie einige Tage vorab, zur optionalen Vor- und Nachbereitung. Dieser besteht für ein Jahr.
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Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.
Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.
Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu muss auch weiterhin die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erfolgen, wenn in einem Unternehmen mindestens zwanzig Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen in unserem Datenschutzbeauftragter-Seminar die Theorie anhand vieler Beispiele aus der Praxis. Am Ende des vierten Tages der Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, an einer Prüfung mit dem Zertifikatsabschluss Datenschutzbeauftragter (TÜV®) teilzunehmen. Dieses Zertifikat dokumentiert die Fachkunde über die Grundlagen der Anwendung der aktuellen Rechtsvorschriften, der neuesten Kenntnisse im Bereich Datenschutzorganisation sowie der IT-Sicherheit. Das erforderliche Fachwissen des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Umfang und Sensibilität der zu verarbeitenden Daten. Wir empfehlen Ihnen daher, nach dieser Grundausbildung zum Datenschutzbeauftragten weitere vertiefende Seminare zu absolvieren, die sich an den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Nutzen Sie hierzu unser vielseitiges Kurs-Programm im Bereich Datenschutz-Ausbildung und erweitern Sie somit Ihre Fachkunde mit unseren Schulungen zum Thema Datenschutz.
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E-Learnings und VR-Modul zum DSB als Bildschirm-Version kostenfrei und mehrfach wiederholbar:
- E-Learning Datenschutz – rechtliche Grundlagen Teil 1 (ca. 25 Min.)
- E-Learning Datenschutz – rechtliche Grundlagen Teil 2 (ca. 35 Min.)
- E-Learning Der Datenschutzbeauftragte (ca. 35 Min.)
- E-Learning Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO (ca. 10 Min.)
- VR-Modul: interaktives, digitales Praxistraining zum DSB (ca. 20 Min.)
Den Zugang erhalten Sie einige Tage vorab, zur optionalen Vor- und Nachbereitung. Dieser besteht für ein Jahr.
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Die Dauer des Webinars / Seminars beträgt vier Tage.
Im Webinar folgt nach zwei Schulungstagen der dritte Tag als ein unterrichtsfreier Tag, danach folgen die letzten beiden Schulungstage.
1. Schulungstag: Datenschutzrecht
Grundlagen
Rechtswirksame Einwilligungen
Kernbereiche des Datenschutzes
Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
2. Schulungstag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen
Rechte der Betroffenen
Der Datenschutzbeauftragte
Die Aufsichtsbehörde
3. Schulungstag: Datenschutzmanagement und -organisation
Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte
Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO
Datenschutz-Folgenabschätzung
Vervollständigung der Dokumentation
Verpflichtungen des Datenschutzbeauftragten
4. Schulungstag: Informationssicherheit
Begriffe und Schutzziele
Gefährdungen der Informationssicherheit
Technische und organisatorische Maßnahmen
Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB
Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig.
Zur Teilnahme an unseren digitalen Angeboten benötigen Sie:
Die Benennung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist nicht vereinbar mit Positionen, die zu einer Interessenkollision führen würden, wie z. B. Geschäftsführer, Prokurist, IT- oder Personalleiter.
Sie erhalten für das Seminar:-Taschenbuch "Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv" Nr. 5772
-Das Skript (Schulungsunterlage) digital als auch in Papierform
Als Abschluss des Seminars ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen. Zur Teilnahme ist eine separate Anmeldung erforderlich. Es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie den Leitfaden sowie die Prüfungsordnung auf unserer Seite zu den Prüfungsinformationen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.
Seminar-Nr.: 10151101
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
ab 2.760,80 € inkl. USt
ab 2.320,00 € zzgl. USt
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