Gefahrstoffe

Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten

1-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 3 GenTSV

Seminar-Nr.: 50301506

Der Nutzen im Überblick

Die im Grundlehrgang nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vermittelten Kenntnisse zur Sachkunde von Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit müssen spätestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.

Die novellierte Gentechnik-Sicherheitsverordnung und die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) bilden eine zentrale Grundlage des Handelns für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit. Im Aktualisierungslehrgang werden u.a. die Anlagen der novellierten GenTSV und die Anforderungen der GenTAufzV intensiv besprochen. Das Verständnis hilft bei der Erfüllung der Aufgaben im Unternehmen.

Auf Basis der Risikobewertung und der Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der gentechnischen Arbeiten eine Betriebsanweisung erstellt werden (§17 GenTSV). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei unterstützt, biologische Sicherheit als Teil der Sicherheitsorganisation im Unternehmen aufzuzeigen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Einbindung in ein vorhandenes Qualitätsmanagement.

Beim Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen müssen die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ggf. unverzüglich angepasst werden (§6 GenTG). Entsprechend werden im Aktualisierungslehrgang die Regelungen der Sicherheitsmaßnahmen in der novellierten GenTSV erläutert und eingeordnet. Dabei werden die aktuellen Stellungnahmen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) und Veröffentlichungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) diskutiert. Außerdem werden die Rechte und Pflichten von Projektleitern und Beauftragten für Biologische Sicherheit in gentechnischen Anlagen im Licht der novellierten GenTSV dargelegt. Häufig wiederkehrende Fragen werden thematisiert.

Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem staatlich anerkannten Aktualisierungslehrgang zur Sachkunde ermöglicht es, die Funktion des Projektleiters oder Beauftragten für Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz im Unternehmen weiter auszuführen.

Der Nutzen im Überblick

Die im Grundlehrgang nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vermittelten Kenntnisse zur Sachkunde von Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit müssen spätestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.

Die novellierte Gentechnik-Sicherheitsverordnung und die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) bilden eine zentrale Grundlage des Handelns für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit. Im Aktualisierungslehrgang werden u.a. die Anlagen der novellierten GenTSV und die Anforderungen der GenTAufzV intensiv besprochen. Das Verständnis hilft bei der Erfüllung der Aufgaben im Unternehmen.

Auf Basis der Risikobewertung und der Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der gentechnischen Arbeiten eine Betriebsanweisung erstellt werden (§17 GenTSV). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei unterstützt, biologische Sicherheit als Teil der Sicherheitsorganisation im Unternehmen aufzuzeigen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Einbindung in ein vorhandenes Qualitätsmanagement.

Beim Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen müssen die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ggf. unverzüglich angepasst werden (§6 GenTG). Entsprechend werden im Aktualisierungslehrgang die Regelungen der Sicherheitsmaßnahmen in der novellierten GenTSV erläutert und eingeordnet. Dabei werden die aktuellen Stellungnahmen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) und Veröffentlichungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) diskutiert. Außerdem werden die Rechte und Pflichten von Projektleitern und Beauftragten für Biologische Sicherheit in gentechnischen Anlagen im Licht der novellierten GenTSV dargelegt. Häufig wiederkehrende Fragen werden thematisiert.

Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem staatlich anerkannten Aktualisierungslehrgang zur Sachkunde ermöglicht es, die Funktion des Projektleiters oder Beauftragten für Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz im Unternehmen weiter auszuführen.

Seminarinhalt

Seminar-Nr.: 50301506

Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten

ab 583,10 € inkl. USt

ab 490,00 € zzgl. USt

2 Termine

Nur Präsenzformat

Termin auswählen Inhouse-Anfrage
Termin auswählen

Seminartermine

filter.typeOfTrainingOnlineInhouse.form.legend
Datum start
Datum wählen
Veranstaltungsort
Stadt wählen
filter.language.form.legend
Sprache wählen

19.02.2026

09:00 - 16:15 Uhr

Magdeburg

Deutsch

583,10 € inkl. USt

490,00 € zzgl. USt

add_to_cart.form.legend

Dieses Seminar befindet sich im Warenkorb. Dort können Sie weitere Teilnehmer hinzufügen.

Zum Warenkorb

10.09.2026

09:00 - 16:15 Uhr

Magdeburg

Deutsch

583,10 € inkl. USt

490,00 € zzgl. USt

add_to_cart.form.legend

Dieses Seminar befindet sich im Warenkorb. Dort können Sie weitere Teilnehmer hinzufügen.

Zum Warenkorb

Alles zum Seminar

Wichtige Downloads

Hier finden Sie alles, was Sie über das Seminar wissen müssen in einem PDF:

  • Inhalte
  • Preise
  • Details zum Seminarablauf 

Sie benötigen ein Angebot, das ganz individuell für Sie angepasst wurde?

Business Coaching mit TÜV NORD – Entfalten Sie Ihr Potenzial

Unsere Coachings begleiten Sie individuell in Ihrem Berufsalltag – für mehr Klarheit, Selbstwirksamkeit und nachhaltige Entwicklung. Durch gezielte Reflexion gewinnen Sie neue Perspektiven, erreichen Ihre individuellen Ziele und steigern Ihre Wirkung im Job. Unsere erfahrenen Coaches unterstützen Sie zielgerichtet und lösungsorientiert in Einzel-, Team- und Gruppencoachings. Digital oder vor Ort ­– wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen. Sie geben das Ziel vor, wir helfen Ihnen, es zu erreichen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Entdecken Sie passende Seminare für Ihre Weiterbildung

Gefahrstoffe
Seminar-Nr.: 50301201

Einführung in die Gefahrstoffverordnung

1 Tag

4 Termine

Deutsch

ab 690,20 € inkl. USt

ab 580,00 € zzgl. USt

Gefahrstoffe
Seminar-Nr.: 50301701

TRGS 519: Erwerb der Sachkunde für Arbeiten mit Asbest im mittleren Risikobereich unter 100.000 Faser/m³

3 Tage

2 Termine

Deutsch

ab 1.047,20 € inkl. USt

ab 880,00 € zzgl. USt

Gefahrstoffe
Seminar-Nr.: 50301606

TRGS 519: Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3

1 Tag

2 Termine

Deutsch

ab 630,70 € inkl. USt

ab 530,00 € zzgl. USt