Gefahrstoffe
1-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 3 GenTSV
Seminar-Nr.: 50301506
Die im Grundlehrgang nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vermittelten Kenntnisse zur Sachkunde von Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit müssen spätestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.
Die novellierte Gentechnik-Sicherheitsverordnung und die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) bilden eine zentrale Grundlage des Handelns für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit. Im Aktualisierungslehrgang werden u.a. die Anlagen der novellierten GenTSV und die Anforderungen der GenTAufzV intensiv besprochen. Das Verständnis hilft bei der Erfüllung der Aufgaben im Unternehmen.
Auf Basis der Risikobewertung und der Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der gentechnischen Arbeiten eine Betriebsanweisung erstellt werden (§17 GenTSV). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei unterstützt, biologische Sicherheit als Teil der Sicherheitsorganisation im Unternehmen aufzuzeigen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Einbindung in ein vorhandenes Qualitätsmanagement.
Beim Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen müssen die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ggf. unverzüglich angepasst werden (§6 GenTG). Entsprechend werden im Aktualisierungslehrgang die Regelungen der Sicherheitsmaßnahmen in der novellierten GenTSV erläutert und eingeordnet. Dabei werden die aktuellen Stellungnahmen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) und Veröffentlichungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) diskutiert. Außerdem werden die Rechte und Pflichten von Projektleitern und Beauftragten für Biologische Sicherheit in gentechnischen Anlagen im Licht der novellierten GenTSV dargelegt. Häufig wiederkehrende Fragen werden thematisiert.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem staatlich anerkannten Aktualisierungslehrgang zur Sachkunde ermöglicht es, die Funktion des Projektleiters oder Beauftragten für Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz im Unternehmen weiter auszuführen.
Die im Grundlehrgang nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vermittelten Kenntnisse zur Sachkunde von Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit müssen spätestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.
Die novellierte Gentechnik-Sicherheitsverordnung und die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) bilden eine zentrale Grundlage des Handelns für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit. Im Aktualisierungslehrgang werden u.a. die Anlagen der novellierten GenTSV und die Anforderungen der GenTAufzV intensiv besprochen. Das Verständnis hilft bei der Erfüllung der Aufgaben im Unternehmen.
Auf Basis der Risikobewertung und der Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der gentechnischen Arbeiten eine Betriebsanweisung erstellt werden (§17 GenTSV). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei unterstützt, biologische Sicherheit als Teil der Sicherheitsorganisation im Unternehmen aufzuzeigen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Einbindung in ein vorhandenes Qualitätsmanagement.
Beim Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen müssen die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ggf. unverzüglich angepasst werden (§6 GenTG). Entsprechend werden im Aktualisierungslehrgang die Regelungen der Sicherheitsmaßnahmen in der novellierten GenTSV erläutert und eingeordnet. Dabei werden die aktuellen Stellungnahmen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) und Veröffentlichungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) diskutiert. Außerdem werden die Rechte und Pflichten von Projektleitern und Beauftragten für Biologische Sicherheit in gentechnischen Anlagen im Licht der novellierten GenTSV dargelegt. Häufig wiederkehrende Fragen werden thematisiert.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem staatlich anerkannten Aktualisierungslehrgang zur Sachkunde ermöglicht es, die Funktion des Projektleiters oder Beauftragten für Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz im Unternehmen weiter auszuführen.
Rechtsvorschriften für Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
Geräten und Einrichtungen
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Sie benötigen noch eines bundesweit staatlich anerkannten 2-tägigen Fortbildungskurses gemäß § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung um Ihre Sachkunde zu vervollständigen? Hier geht es zu unserem „2-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 2 GenTSV“
Seminar-Nr.: 50301506
Aktualisierungskurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten
ab 583,10 € inkl. USt
ab 490,00 € zzgl. USt
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