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Seit dem 04. Dezember 2024 sind die Änderungen der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und auch gültig. Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt die Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Unternehmen sollten sich schnellstmöglich mit den Änderungen der Verordnung beschäftigen, um ihre Rechtskonformität aufrechtzuerhalten und Bußgelder zu vermeiden. Verantwortliche müssen sich rechtzeitig mit den veränderten Anforderungen vertraut machen, um ihre Fachkunde nach § 2 Abs.16 der Gefahrstoffverordnung aufrechtzuerhalten.
Keine Selbstbedienung mehr. Seit dem 01.01.2025 fordert die ChemBiozidDV gem. § 13 eine Sachkunde der abgebenden Person. In unseren Seminaren geben wir Ihnen einen Überblick über die im Chemikalienrecht geltenden Bestimmungen und vermitteln Ihnen Informationen zu den unterschiedlichen Sachkunde-Anforderungen.
In einer sich rasant verändernden Arbeitswelt, die von Digitalisierung und neuen Arbeitsmodellen geprägt ist, ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung unerlässlich. Mit über 900 qualifizierten Referentinnen und Referenten und mehr als 520 Seminarthemen bieten wir individuelle Lernformate, die perfekt auf Ihre Ziele abgestimmt sind. Dabei können Sie flexibel zwischen Online-, Präsenz- und Inhouse-Schulungen wählen. Unsere Qualität sichern wir durch kontinuierlichen Know-how-Transfer, zertifizierte Bildungsstandards nach DIN EN ISO 9001 und unsere Mitgliedschaft im Wuppertaler Kreis e. V.
Michaela Paul
Produktmanagerin Produktlinie Qualität, Umwelt, Arbeits- und Gesundheitsschutz
TUEV NORD Akademie GmbH & Co KG.
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