Das Errichten, Instandsetzen, Stilllegen und Reinigen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen darf gemäß § 45 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) nur durch dafür qualifizierte Betriebe, den Fachbetrieben nach WHG, erfolgen. Nach § 62 AwSV bedürfen diese Betriebe einer Zertifizierung.
Erwerb der Sachkunde: Gemäß § 62 AwSV muss jeder Fachbetrieb nach WHG eine "betrieblich verantwortliche Person" bestellen. Diese muss über ausreichende Sachkunde verfügen. Durch erfolgreiche Teilnahme am WHG-Grundkurs und mindestens einem passenden WHG-Fachkurs wird die Sachkunde nachgewiesen.
Regelmäßige Schulungen: Eine bestellte "betrieblich verantwortliche Person" muss gemäß § 63 AwSV mindestens alle zwei Jahre an geeigneten WHG-Schulungen teilnehmen, um ihr Wissen aufzufrischen beziehungsweise zu erweitern. Durch Teilnahme an unseren WHG- Fachkursen oder WHG-Fortbildungen erfüllen Sie diese Vorgabe.
Zertifizierung: Die Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG erfolgt durch die
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG.