Zuverlässigkeitsüberprüfung vs. Zuverlässigkeitsbegutachtung
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) wird in sicherheitsrelevanten Bereichen, z.B. der Luftfahrt, bei einer Neueinstellung und anschließend in der Regel alle fünf Jahre durchgeführt (Stichproben-Überprüfungen können auch in kürzeren Abständen erfolgen). Die ZÜP ist in den jeweiligen Gesetzesbüchern geregelt und darf nur von berechtigten Behörden und Ämtern durchgeführt werden.
Kommt es vorab oder im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu Zweifeln, die normalerweise zu einer negativen Entscheidung der Behörde führen würde, kann eine Zuverlässigkeitsbegutachtung angefordert werden.
Eine Zuverlässigkeitsbegutachtung ist ein psychologisches Gutachten, das dazu dient, Zweifel an der persönlichen Eignung einer Person für eine sicherheitsrelevante Tätigkeit fachlich fundiert zu bewerten. Ein solches Gutachten dient als Stütze bei der Entscheidungsfindung, die letztendliche Entscheidung liegt weiterhin bei der Behörde
Ziel unserer Zuverlässigkeitsbegutachtung ist es, zu beurteilen, ob bestehende Bedenken – etwa aufgrund strafrechtlicher Vorgeschichte, Suchtproblematik oder psychischer Belastungen – berechtigt sind und ob ein zukünftiger Einsatz im Sinne der öffentlichen Sicherheit verantwortbar erscheint.