Treffen Sie verlässliche Entscheidungen mit unserer Zuverlässigkeitsbegutachtung.
Was tun Sie, wenn ein geschätzter, langjähriger Mitarbeiter ins Visier einer behördlichen Sicherheitsüberprüfung gerät? Oder wenn sich ein qualifizierter Bewerber mit einer Vorstrafe auf eine sicherheitsrelevante Position bewirbt – fachlich überzeugend, aber mit einem schwierigen Hintergrund?
Solche Situationen verlangen nach einer ausgewogenen und fundierten Personalentscheidung. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir unterstützen Sie mit objektiven psychologischen Gutachten bei der Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit.
Unsere Dienstleistung richtet sich an Unternehmen, Behörden und Organisationen, die mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten betraut sind.
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) wird in sicherheitsrelevanten Bereichen, z.B. der Luftfahrt, bei einer Neueinstellung und anschließend in der Regel alle fünf Jahre durchgeführt (Stichproben-Überprüfungen können auch in kürzeren Abständen erfolgen). Die ZÜP ist in den jeweiligen Gesetzesbüchern geregelt und darf nur von berechtigten Behörden und Ämtern durchgeführt werden.
Kommt es vorab oder im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu Zweifeln, die normalerweise zu einer negativen Entscheidung der Behörde führen würde, kann eine Zuverlässigkeitsbegutachtung angefordert werden.
Eine Zuverlässigkeitsbegutachtung ist ein psychologisches Gutachten, das dazu dient, Zweifel an der persönlichen Eignung einer Person für eine sicherheitsrelevante Tätigkeit fachlich fundiert zu bewerten. Ein solches Gutachten dient als Stütze bei der Entscheidungsfindung, die letztendliche Entscheidung liegt weiterhin bei der Behörde
Ziel unserer Zuverlässigkeitsbegutachtung ist es, zu beurteilen, ob bestehende Bedenken – etwa aufgrund strafrechtlicher Vorgeschichte, Suchtproblematik oder psychischer Belastungen – berechtigt sind und ob ein zukünftiger Einsatz im Sinne der öffentlichen Sicherheit verantwortbar erscheint.
Die Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit sind in vielen Bereichen gesetzlich geregelt – prominent im Luftsicherheitsgesetz (§ 7 LuftSiG), der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) oder im Waffen- und Fahrerlaubnisrecht.
Zweifel an der Zuverlässigkeit können unter anderem bestehen bei:
Das Luftsicherheitsgesetz (§ 7 LuftSiG) nennt beispielhaft Zweifel, wenn eine Person innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde. Die AtZüV definiert zusätzlich Verstöße gegen das Atom-, Waffen- oder Sprengstoffgesetz als mögliche Auslöser für eine Überprüfung.
Unser Ansatz: Die Bewertung solcher Fälle sollte nicht allein durch das Bauchgefühl einzelner Entscheider erfolgen – sondern durch eine fachlich fundierte Zuverlässigkeitsbegutachtung durch qualifizierte Psychologinnen und Psychologen.
Eine Zuverlässigkeitsbegutachtung kann für viele sicherheitsrelevante Tätigkeiten erforderlich oder präventiv sinnvoll sein bei zum Beispiel:
Auch in Bewerbungsverfahren kann die Begutachtung eine zweite Chance ermöglichen – insbesondere bei Bewerberinnen und Bewerbern, die sich trotz Vorstrafe oder schwieriger Vorgeschichte auf sicherheitsrelevante Jobs bewerben. Sie als Arbeitgeber erhalten so eine valide Entscheidungsgrundlage.
In sicherheitskritischen Bereichen stehen Arbeitgeber regelmäßig vor sensiblen Entscheidungen:
Ohne eine professionelle Klärung können Fehlentscheidungen zu Personen- oder Umweltschäden führen, rechtliche Konflikte entstehen und der Fachkräftemangel verschärft sich. Unsere Zuverlässigkeitsbegutachtung bietet Ihnen:
Unsere Zuverlässigkeitsbegutachtung unterstützt Sie dabei, Sicherheit und Zuverlässigkeit in kritischen Bereichen zu fördern.
Wir bieten:
Wir arbeiten ausschließlich mit hochqualifizierten Psycholog:innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium und langjähriger Erfahrung in der Eignungs- und Prognosebegutachtung. Die eingesetzten psychologischen Testverfahren sind wissenschaftlich validiert.
Das Medizinisch-Psychologische Institut (MPI) der TÜV NORD Diagnostics GmbH & Co. KG vereint jahrzehntelange Erfahrung mit modernster Diagnostik. Ihre Vorteile:
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der erforderlichen Begutachtung. Der Preis beginnt bei bei 1.100,00€ brutto (inkl. MwSt.).
Eine erste Einschätzung erhalten Sie gern auf Anfrage.
Das fertige Gutachten erhält der Kunde bzw. Auftraggeber.
Wir beraten individuell über mögliche weitere Schritte – z. B. therapeutische Unterstützung oder eine Wiederholungsbegutachtung nach einem definierten Zeitraum.
Ja – wir unterstützen Sie auch ohne behördliche Anordnung, z. B. im Rahmen Ihrer internen Eignungsprüfung oder Personalentwicklung.