Abfallwirtschaft

Seminar: Einstieg in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Umweltschutz durch erhöhte Recyclingquoten – wie werden mineralische Abfälle seit dem 01.08.2023 verwertet?

Seminar-Nr.: 40301601

Der Nutzen im Überblick

Ab 01. August 2023 tritt eine wegweisende Neuerung für die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Kraft: Die Ersatzbaustoffverordnung legt als Teil der Mantelverordnung die bundesweit einheitlichen Regelungen für die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen fest und schreibt verbindliche Einbauweisen vor.

Dieses Seminar zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) informiert Sie umfassend über die neuen Anforderungen, die sich aus der neuen Ersatzbaustoffverordnung ergeben, um Sie optimal auf Ihre neuen Pflichten vorzubereiten. Sie erfahren, welche Paragraphen der EBV für Ihren Arbeitsbereich relevant sind und welche Aufgaben bei der Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erfüllen sind.

In dieser Schulung zur Ersatzbaustoffverordnung erhalten Sie einen Einblick in die Neuerungen der EBV, deren Ziele und wie deren Umsetzung zur Ressourcenschonung und zum Naturschutz beitragen kann. Ziel ist es, Sie bei der erfolgreichen Umsetzung dieser wichtigen Initiative zu unterstützen. Für ein besseres Verständnis zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Regelung (LAGA M20). Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche Ersatzbaustoffe in einem technischen Bauwerk eingesetzt werden können und welche Paragraphen und Anlagen der EBV für Sie relevant sind. Sie lernen, mit den neuen Materialwerten umzugehen, und erhalten praktische Hinweise zur Probenahme, erfahren, wie Sie die vorgeschriebenen Analysen durchführen und Ersatzbaustoffe einbauen sollten.

Nach diesem Seminar zur Ersatzbaustoffverordnung kennen Sie die für Ihr Tätigkeitsfeld wichtigen Anlagen und wissen, welche Ersatzbaustoffe für Ihr Projekt relevant sind.

Die Teilnahme an diesem Seminar unterstreicht Ihre fachliche Qualifikation im Sinne der EBV. Sie können Ihren Kundinnen und Kunden und in Ihrem Betrieb Ihre erweiterte Kompetenz in Bezug auf die neue Verordnung nachweisen. Erhöhen Sie damit das Vertrauen und die Zufriedenheit Ihrer Kundinnen und Kunden und verbessern Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes.

Der Nutzen im Überblick

Ab 01. August 2023 tritt eine wegweisende Neuerung für die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Kraft: Die Ersatzbaustoffverordnung legt als Teil der Mantelverordnung die bundesweit einheitlichen Regelungen für die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen fest und schreibt verbindliche Einbauweisen vor.

Dieses Seminar zur Ersatzbaustoffverordnung (EBV) informiert Sie umfassend über die neuen Anforderungen, die sich aus der neuen Ersatzbaustoffverordnung ergeben, um Sie optimal auf Ihre neuen Pflichten vorzubereiten. Sie erfahren, welche Paragraphen der EBV für Ihren Arbeitsbereich relevant sind und welche Aufgaben bei der Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu erfüllen sind.

In dieser Schulung zur Ersatzbaustoffverordnung erhalten Sie einen Einblick in die Neuerungen der EBV, deren Ziele und wie deren Umsetzung zur Ressourcenschonung und zum Naturschutz beitragen kann. Ziel ist es, Sie bei der erfolgreichen Umsetzung dieser wichtigen Initiative zu unterstützen. Für ein besseres Verständnis zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Regelung (LAGA M20). Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche Ersatzbaustoffe in einem technischen Bauwerk eingesetzt werden können und welche Paragraphen und Anlagen der EBV für Sie relevant sind. Sie lernen, mit den neuen Materialwerten umzugehen, und erhalten praktische Hinweise zur Probenahme, erfahren, wie Sie die vorgeschriebenen Analysen durchführen und Ersatzbaustoffe einbauen sollten.

Nach diesem Seminar zur Ersatzbaustoffverordnung kennen Sie die für Ihr Tätigkeitsfeld wichtigen Anlagen und wissen, welche Ersatzbaustoffe für Ihr Projekt relevant sind.

Die Teilnahme an diesem Seminar unterstreicht Ihre fachliche Qualifikation im Sinne der EBV. Sie können Ihren Kundinnen und Kunden und in Ihrem Betrieb Ihre erweiterte Kompetenz in Bezug auf die neue Verordnung nachweisen. Erhöhen Sie damit das Vertrauen und die Zufriedenheit Ihrer Kundinnen und Kunden und verbessern Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes.

Seminarinhalt

  • Die Geschichte der Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
  • Novellierung der EBV (Entscheidung des Bundestages vom 11.05.2023)
  • Ziele der EBV
  • Aufbau der EBV
  • Anwendungsbereich der EBV
  • Herstellung von Ersatzbaustoffen (Annahmekontrolle und Güteüberwachung)
  • Änderungen in der Probenahme und Analytik
  • Das Kataster der EBV
  • Einbau von Ersatzbaustoffen inklusive Praxisbeispiel
  • Änderungen in der Deponieverordnung – wann kann auf eine Analyse nach Deponieverordnung verzichtet werden?
- Das Seminar richtet sich an Personen, die Fragestellungen zum Umgang mit mineralischen Abfällen und Recycling-Baustoffen haben. Dies sind unter anderem Personenkreise in folgenden Sektoren: - Behörden (Bau-, Abfall- und Umweltbehörden), - Abfallerzeuger, - Abfallwirtschaft/Entsorgungsbetriebe, - Betreiber von Aufbereitungsanlagen, - Bauindustrie, - Verwender von Baustoffrecyclingmaterial, - Recyclingindustrie, - Ingenieurbüros, - Umweltlabore, - Deponiebetreiber.

Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools (bspw. edudip next, BigBlueButton oder MS TEAMS) im Rahmen unserer Webinare ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig. Zur Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie:

  • eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
  • einen aktuellen Webbrowser (Firefox, Google Chrome, Edge, Safari). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme über den Internet Explorer nicht möglich ist.
  • ein audiofähiges Endgerät (PC oder Laptop) mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Webcam.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Seminar-Nr.: 40301601

Seminar: Einstieg in die Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

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