Fördertechnik

Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500

Seminar-Nr.: 60102201

Der Nutzen im Überblick

In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.

Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.

Der Nutzen im Überblick

In diesem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 erfahren Sie alles Wissenswerte, um als Befähigte Person zur UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen bestellt zu werden. Die Seminarinhalte richten sich dabei nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Hubarbeitsbühnen wiederkehrend zu prüfen. Ebenso erhalten Sie die relevanten Kenntnisse, um Hubarbeitsbühnen zur weiteren Verwendung freizugeben.

Die DGUV Regel 100 -500 (bisherige BGR 500) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln vor. Kapitel 2.10 regelt den Betrieb von Hebebühnen und nach Abs. 2.9 sind diese nach der ersten Inbetriebnahme und dann in Abständen von längstens einem Jahr durch eine Befähigte Person einer UVV-Prüfung von Hubarbeitsbühnen unterzogen werden.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihrem beruflichen Alltag. Sie erhalten in unserem Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 100-500 genügend Möglichkeiten, um sich mit Referenten und Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen auszutauschen.

Seminarinhalt

Rechtliche Grundlagen

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
  • Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDI-Richtlinien
  • DGUV Vorschriften
  • Grundsätze für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen nach derm DGUV Grundsatz 308-002 (bisherige BGG 945)

Anforderungen an Hubarbeitsbühnen

  • Bauvorschriften
  • Baugruppen und Bauelemente
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen

Durchführung von Prüfungen

  • Verantwortung und Haftung
  • Bedeutung der Befähigten Person
  • Schäden und deren Beurteilung
  • Arbeitsschutz bei der Prüfung
  • Dokumentation
  • Einweisung in die Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden sollen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen. Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft. Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel ist von Vorteil.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Um die Prüfung als Befähigte Person selbstständig durchführen zu können, ist die Bedienberechtigung für das entsprechende Arbeitsmittel von Vorteil. Für die praktische Einweisung in die Prüfung an Hubarbeitsbühnen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) zum Seminar mitzubringen.

Achtung! Dieses Seminar beinhaltet keine Prüfung von ortsfesten Hebebühnen z.B. in einer KFZ Werkstatt. „ Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen" hier gelangen Sie zu ortsfesten Hebebühnen.

Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person „ Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

Seminar-Nr.: 60102201

Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen

ab 928,20 € inkl. USt

ab 780,00 € zzgl. USt

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