Der Lehrgang richtet sich an Elektrofachkräfte, die ihre Befähigung zum Arbeiten unter Spannung nachweisen müssen. Die Teilnehmer müssen eine Erste-Hilfe-Ausbildung (einschl. Herz-Lungen-Wiederbelebung - HLW) und eine gesundheitliche Eignung (G25-Untersuchung) nachweisen. Er richtet sich auch an Teilnehmer, die anweisende Personen sind. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das AuS nur von Vorgesetzten angewiesen werden, die hierzu geeignet sind, d. h. sie müssen über Kenntnisse im AuS verfügen. Anweisende Elektrofachkräfte oder Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen über Grundsätze für AuS verfügen.