Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen. Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen alle Gefahrgutbeauftragten die erforderliche Sachkunde nachweisen. In einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung für die zur Beförderung des Gefahrguts eingesetzten Verkehrsträger und durch eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) erlangen Sie das erforderliche Fachwissen und die nötige Qualifikation.
Der ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der Geltungsdauer müssen Sie eine erneute IHK-Prüfung absolvieren. Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises darf unbegrenzt wiederholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer. Mit dem Besuch einer entsprechenden Gefahrgutbeauftragten-Schulung sind Sie auf die Prüfung bestens vorbereitet. Wir vertiefen Ihre Kenntnisse, vermitteln Ihnen die aktuelle Gesetzeslage und unterstützen Sie bei der intensiven Prüfungsvorbereitung.