Laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) benötigen alle gewerblich tätigen Fahrer neben der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation. Darüber hinaus müssen sie in regelmäßigen Abständen (alle fünf Jahre) eine Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolvieren. Dies gilt für alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr (Transportfahrten über 3,5 Tonnen) und alle Busfahrer (bei mehr als acht Fahrgastplätzen). Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.
Die im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation durchgeführte BKF-Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden. Diese sind in fünf verschiedene Themenbereiche (Module) aufgeteilt. Alle Teilnehmer der Berufskraftfahrer-Schulung müssen somit fünf Tagesveranstaltungen mit je sieben Unterrichtsstunden besuchen. Nur nach Vorlage der einzelnen Weiterbildungsnachweise wird die Qualifizierung im Führerschein eingetragen. In unseren speziell auf Berufskraftfahrer zugeschnittenen Weiterbildungen vermitteln wir Ihnen das nötige Fachwissen und geben Ihnen hilfreiche und praxisnahe Tipps für die tägliche Arbeit.